Die Justiz dient dem Recht der Bürger - helfen Sie uns, dieses Ziel zu erreichen.

Als Zeuge erfüllen Sie eine gesetzliche Pflicht.

Wir wissen, dass die Aufforderung, vor Gericht als Zeuge Aussagen zu machen, Ihnen Opfer an Zeit abverlangt und auch mit Aufregung, Scheu und erneuter Betroffenheit verbunden sein kann.

Wenn Sie Fragen zum Verfahrensablauf oder zur Zeugenvernehmung haben, steht Ihnen eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter als Ansprechpartner zur Verfügung.

Mit Ihrer Aussage tragen Sie unter Umständen in erheblichem Maße zur Entscheidung des Gerichts bei, auch wenn Sie meinen, nichts Wesentliches aussagen zu können. Ihre Vernehmung im oben genannten Termin ist zur Wahrheitsfindung erforderlich, auch wenn Sie in dieser Sache bereits einmal vor der Polizei, dem Staatsanwalt oder einem Richter ausgesagt haben.

Unter Umständen kann es zu Wartezeiten für Sie kommen, obwohl sich das Gericht bemüht, dies zu vermeiden. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Personen, die als Zeugen geladen sind, ist es nicht gestattet, vor der eigenen Vernehmung im Sitzungssaal (Zuhörerraum) anwesend zu sein.

Sollten Sie zum angesetzten Termin aus zwingenden Gründen nicht erscheinen können, teilen Sie die Hinderungsgründe bitte umgehend mit. Bis zu einer ausdrücklichen Mitteilung des Gerichts gilt die Ladung weiter.

Wenn Sie ohne genügende und rechtzeitige Entschuldigung im Termin nicht erscheinen, müssen Ihnen die durch das Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt werden. Zugleich kann gegen Sie ein Ordnungsgeld bis zu 1000 € und für den Fall, dass es nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Wochen festgesetzt werden. Auch kann Ihre zwangsweise Vorführung angeordnet werden.

Ausführlichere Informationen erhalten Sie in der Broschüre "Als Zeuge vor Gericht"