Beratungshilfe
Was ist Beratungshilfe?
Beratungshilfe ist die Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.
Sie wird auf Antrag gewährt, wenn
• Sie die erforderlichen Mittel selbst nicht aufbringen können
• die Beratung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens stattfinden soll und
• keine anderen Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme Ihnen zuzumuten ist, und
• die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist.
Hinweis: Eine Rechtsberatung durch das Amtsgericht erfolgt nicht.
Wie erhalte ich Beratungshilfe?
Anträge können Sie
· auf dem Postweg stellen
· direkt in den Briefkasten des Amtsgerichts einwerfen
· oder persönlich bei dem Amtsgericht Andernach zu den Sprechzeiten mittwochs und freitags von 08.30 Uhr bis 12:00 Uhr stellen.
Was habe ich zu beachten?
Ein Einkommensnachweis (Lohnbescheinigung, Rentenbescheid, Sozialhilfebescheid usw.) sowie alle Belege über Ihre laufenden Kosten, sowie Kontoauszüge (sämtlicher Konten, auch Sparbücher etc.) der letzten vier Wochen sind bei der Antragstellung vorzulegen.
Wenn Beratungshilfe gewährt wird, erhalten Sie in der Regel einen Berechtigungsschein, mit dem Sie einen Anwalt Ihrer Wahl konsultieren können.
Auch wenn die Staatskasse die Kosten trägt, kann der Anwalt von Ihnen dennoch eine Gebühr in Höhe von 15,- € verlangen.
Wenn Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an einen Rechtsanwalt wenden, beachten Sie bitte die Frist von vier Wochen, beginnend mit der ersten Beratung, binnen derer der Antrag bei Gericht eingehen muss.
Vordrucke zur Beantragung von Beratungshilfe erhalten Sie an der Wachtmeisterei am Haupteingang oder als PDF-Datei als Download hier.
Die englische Übersetzung des bundeseinheitlichen Formulars, welches durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erstellt wurde erhalten Sie hier und Hinweise zum Ausfüllen des Antrags hier.
Eine Übersicht zu häufig gestellten Fragen zu Thema „Rechtsantragstelle und Beratungshilfe bei den Amtsgerichten finden Sie hier.