Auch nach der gesetzlichen Neuregelung wird der Schwerpunkt der Konfliktlösung vor Gericht auf der Methode der Mediation liegen. Sie hat sich bewährt und bietet überzeugende Vorteile.
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem speziell ausgebildete Mediatorinnen oder Mediatoren - bei Gericht die Güterichterinnen oder Güterichter - die Konfliktparteien durch strukturierte, nicht öffentliche Verfahrensabläufe dabei unterstützen, gemeinsam eine einvernehmliche, selbstbestimmte und für alle tragbare Lösung zu entwickeln. Im Vordergrund stehen dabei die jeweiligen Interessen und Bedürfnisse, die in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung womöglich nicht oder nicht vollständig zur Sprache gekommen wären. Mit der Konfliktlösung im Wege der Mediation sind vielfältige Vorteile verbunden.
Die Mediation vor dem Güterichter kann jederzeit im gerichtlichen Verfahren angeregt werden. Die Erfahrung zeigt, je früher dies geschiet, desto vorteilhafter ist dies für die Beteiligten. Das Gericht wird, wenn Parteien die Beauftragung des Güterichters wünschen, das Verfahren aussetzen und an den Güterichter verweisen.
So bietet die eigenverantwortlich erarbeitete Konfliktlösung eine höhere Wahrscheinlichkeit der Akzeptanz und freiwilligen Umsetzung.
Sie ermöglicht einen schnellen Abschluss des Verfahrens und verringert die Belastung der Beteiligten, finanziell und psychisch.
Es können Interessen und Motive in den Blick genommen werden, die im Gerichtsverfahren selbst keine Rolle spielen.
Auf diese Weise ist es möglich, auch ohne streitige Entscheidung - mit Siegern und Verlierern - dauerhafte, zukunftsorientierte Lösungen zu finden.