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Die Rechtsantragstelle

Eine umfassende Rechtsberatung ist den Gerichten gesetzlich nicht gestattet. Eine rechtliche Beratung darf nur von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten oder sonstigen zugelassenen Berufsgruppen (z.B. Steuerberatern in steuerlichen Angelegenheiten)  erfolgen.

Wenn Sie persönlich einen Rechtsantrag stellen wollen und dazu die Unterstützung der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts in Anspruch nehmen möchten, beachten Sie bitte die Öffnungszeiten an Arbeitstagen montags bis freitags  von 08.30 bis 12.00 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten ist eine vorherige Terminabsprache notwendig. Lassen sie sich hierfür über die Vermittlung (Tel.: 02632-9259-0) mit der zuständigen Stelle verbinden.

Eilige Rechtsanträge (z.B. Anträge auf Gewaltschutz, Vollstreckungsschutz oder Anträge auf einstweilige Verfügungen bzw. Anordnungen) können an Arbeitstagen auch außerhalb der Sprechzeiten nachmittags zwischen 13:30 und 15:30 Uhr gestellt werden, freitags bis 13.00 Uhr.

Soweit Sie außerhalb dieser Zeiten dringend rechtlichen Schutz, z.B. in einer Gewaltschutzsache benötigen, wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeidienststelle.

 

 Eine Übersicht zu häufig gestellten Fragen zu Thema „Rechtsantragstelle und Beratungshilfe bei den Amtsgerichten finden Sie  hier.

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