Die Gerichtszahlstelle ist montags bis freitags in der Zeit von 08:30-12:00 Uhr geöffnet. Sie nimmt grundsätzlich nur Zahlungen auf Gerichtskosten, Geldbußen, Geldstrafen, Zwangs- und Ordnungsgelder und zu Hinterlegungssachen entgegen.
Zahlungen in Ihren privaten Angelegenheiten etwa aufgrund eines Urteils, Mahnbescheides oder Vollstreckungsbescheides, leisten Sie nicht an die Gerichtszahlstelle, sondern unmittelbar an den Berechtigten.
Wenn Sie eine Kostenrechnung oder Zahlungsaufforderung von der Landesjustizkasse Mainz erhalten haben, überweisen Sie den Rechnungsbetrag bitte auf das darin bezeichnete Konto zu dem genannten Kassenzeichen.
Gerichtskostenmarken werden in Rheinland-Pfalz nicht mehr verkauft.
Kartenzahlung ist nicht möglich!