Wir über uns

Das Amtsgericht ist in Deutschland neben dem Landgericht (und selten dem Oberlandesgericht) die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die Bezeichnung rührt von Ämtern her, den früheren Verwaltungs- und Gerichtsbezirken vieler Territorien im Heiligen Römischen Reich.

Um die staatliche Rechtspflege dem Bürger möglichst nah und direkt anbieten zu können, gibt es in Deutschland sehr viele Amtsgerichte über die Fläche verteilt. Allein in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz gibt es 46 Amtsgerichte, 8 Landgerichte und 2 Oberlandesgerichte (Koblenz und Zweibrücken).

Die allgemeine Zuständigkeit des Amtsgerichts Andernach besteht für die Bereiche der Stadt Andernach, der Verbandsgemeinde Pellenz und der Verbandsgemeinde Weißenthurm mit insgesamt ca. 78.000 Gerichtseingesessenen.

Ausnahmen bilden das Mahn-, Schöffen-, Register- und Insolvenzgericht:

Die zentrale Zuständigkeit in Insolvenzsachen, Schöffengerichts- und Jugendschöffengerichts- sowie Mahnsachen für den Amtsgerichtsbezirk Andernach:

Amtsgericht Mayen:  www.agmy.jm.rlp.de

Zuständigkeit in Registersachen für den Amtsgerichtsbezirk Andernach:

Amtsgericht Koblenz:  www.agko.jm.rlp.de