Zuständigkeiten
Die allgemeine Zuständigkeit des Amtsgerichts Andernach besteht für die Bereiche der Stadt Andernach, der Verbandsgemeinde Pellenz und der Verbandsgemeinde Weißenthurm mit insgesamt ca. 78.000 Gerichtseingesessenen.
Ausnahmen bilden das Mahn-, Schöffen-, Register- und Insolvenzgericht:
Die zentrale Zuständigkeit in Insolvenzsachen, Schöffengerichts- und Jugendschöffengerichts- sowie Mahnsachen für den Amtsgerichtsbezirk Andernach:
Amtsgericht Mayen: www.agmy.jm.rlp.de
Zuständigkeit in Registersachen für den Amtsgerichtsbezirk Andernach:
Amtsgericht Koblenz: www.agko.jm.rlp.de
In Registersachen sind Online-Einsichten sowie die Fertigung unbeglaubigter Ausdrucke bei jedem Amtsgericht vor Ort, so auch bei dem Amtsgericht Andernach, während der Sprechzeiten möglich.
Auf die deutschlandweiten Suchdienste der Justiz www.justiz.de/Onlinedienste wird hingewiesen.