Zuständigkeiten

Die allgemeine Zuständigkeit des Amtsgerichts Andernach besteht für die Bereiche der Stadt Andernach, der Verbandsgemeinde Pellenz und der Verbandsgemeinde Weißenthurm mit insgesamt ca. 78.000 Gerichtseingesessenen.

Ausnahmen bilden das Mahn-, Schöffen-, Register- und Insolvenzgericht:

Die zentrale Zuständigkeit in Insolvenzsachen, Schöffengerichts- und Jugendschöffengerichts- sowie Mahnsachen für den Amtsgerichtsbezirk Andernach:

Amtsgericht Mayen:  www.agmy.jm.rlp.de

Zuständigkeit in Registersachen für den Amtsgerichtsbezirk Andernach:

Amtsgericht Koblenz:  www.agko.jm.rlp.de

In Registersachen sind Online-Einsichten sowie die Fertigung unbeglaubigter Ausdrucke bei jedem Amtsgericht vor Ort, so auch bei dem Amtsgericht Andernach, während der Sprechzeiten möglich.

Auf die deutschlandweiten Suchdienste der Justiz  www.justiz.de/Onlinedienste  wird hingewiesen.